Allgemeine Geschäftsbedingungen

der CarReha Berlin GmbH
Warener Straße 5
12683 Berlin

Stand: April 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen der CarReha Berlin GmbH im Bereich Beratung, Planung, Nachrüstung, Umbau, Anpassung, Instandsetzung und Service rund um Fahrzeuge und fahrzeugbezogene Komponenten.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Leistungen, Lieferungen und sonstigen Arbeiten der CarReha Berlin GmbH gegenüber ihren Kunden.

Dies betrifft insbesondere die Beratung, Planung, Lieferung, Montage, den Umbau, die Nachrüstung, die Anpassung, die Instandsetzung sowie ergänzende Serviceleistungen rund um Fahrzeuge und fahrzeugbezogene Komponenten.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

§ 2 Vertragsabschluss und Vertragsgrundlagen

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, durch die ausdrückliche Annahme eines Angebots durch den Kunden oder durch den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.

Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind das jeweilige Angebot, technische Unterlagen, abgestimmte Anforderungen, ergänzende Vereinbarungen sowie diese AGB.

§ 3 Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

Die CarReha Berlin GmbH erbringt individuelle Leistungen im Bereich Fahrzeugumbau, Fahrzeuganpassung und Mobilitätslösungen.

Hierzu gehören insbesondere technische Beratung, Planung, Beschaffung von Komponenten, Montage, Nachrüstung, Integration zusätzlicher Systeme sowie die Koordination externer Prüf- oder Abnahmestellen.

Bei individuellen Umbauten handelt es sich regelmäßig um technisch angepasste Einzellösungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich daher aus dem jeweiligen Angebot und den abgestimmten technischen Anforderungen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, uns alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Fahrzeugdaten und Hinweise vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Hierzu gehören insbesondere Angaben zu Vorschäden, bereits vorhandenen Umbauten, technischen Besonderheiten, elektronischen Systemen sowie sonstigen Umständen, die für die Durchführung des Auftrags relevant sein können.

Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Termin zugänglich und in einem geeigneten Zustand bereitzustellen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, muss das Fahrzeug betriebsfähig, verkehrssicher und ausreichend gereinigt sein.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, können daraus entstehende Verzögerungen, Mehrkosten oder zusätzlicher Aufwand gesondert berechnet werden.

§ 5 Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Unsere Preisangaben beruhen auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind wir berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Üblich ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung.

Der Restbetrag wird mit Fertigstellung und Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei größeren oder in Abschnitte gegliederten Projekten können Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt vereinbart oder verlangt werden.

Zusätzliche Leistungen, Änderungswünsche oder Mehraufwand, die nicht vom ursprünglichen Angebot umfasst sind, werden gesondert berechnet.

Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet. Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 6 Termine, Lieferzeiten und Ausführungsfristen

Angegebene Liefer-, Montage- oder Fertigstellungstermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

Terminangaben beruhen insbesondere auf Erfahrungswerten sowie auf der Verfügbarkeit von Bauteilen, Fremdleistungen und Prüfkapazitäten.

Verzögerungen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, verlängern die Ausführungsfrist angemessen. Dies gilt insbesondere bei Lieferengpässen, verspäteten Freigaben, zusätzlichen technischen Anforderungen, Kapazitätsengpässen externer Prüfstellen, behördlichen Vorgaben, höherer Gewalt oder vergleichbaren Ereignissen.

Schadensersatzansprüche wegen verzögerter Leistung sind ausgeschlossen, soweit uns weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 7 Fremdleistungen, Fremdteile und beigestellte Komponenten

Stellt der Kunde eigene Bauteile, Zubehör, technische Systeme oder sonstige Komponenten bereit oder wünscht ausdrücklich deren Einbau, übernehmen wir keine Gewähr für deren Eignung, Qualität, Kompatibilität, Zulassungsfähigkeit oder dauerhafte Funktionsfähigkeit.

Wir sind berechtigt, den Einbau von Teilen abzulehnen, wenn aus technischer, rechtlicher oder sicherheitsrelevanter Sicht Bedenken bestehen.

Mehraufwand, Prüfaufwand, Anpassungsarbeiten, Fehlersuche oder Nacharbeiten, die durch beigestellte oder ungeeignete Komponenten entstehen, können gesondert berechnet werden.

§ 8 Zustand des Fahrzeugs, Vorschäden und technische Ausgangslage

Unsere Leistungen beziehen sich auf das Fahrzeug in dem Zustand, in dem es uns vom Kunden übergeben wird.

Bereits vorhandene Vorschäden, Verschleiß, Korrosion, Materialermüdung, nicht dokumentierte Vorumbauten, versteckte Mängel oder elektronische Besonderheiten können Einfluss auf die Durchführung und das Ergebnis unserer Arbeiten haben.

Ohne gesonderten Auftrag sind wir nicht verpflichtet, das gesamte Fahrzeug umfassend technisch zu untersuchen. Geschuldet ist lediglich eine auftragsbezogene Prüfung oder Sichtung.

Für Schäden, Funktionsbeeinträchtigungen oder zusätzlichen Aufwand, die auf vorhandene Vorschäden, Alterungserscheinungen oder bereits bestehende technische Defizite zurückzuführen sind, haften wir nicht, sofern uns kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.

§ 9 Fahrzeugelektronik, Steuergeräte und Systemwechselwirkungen

Moderne Fahrzeuge verfügen über komplexe Steuergeräte, Bussysteme, Fahrerassistenzsysteme, Komfortsysteme und vernetzte elektronische Komponenten.

Auch bei fachgerechter und sorgfältiger Arbeit können Wechselwirkungen mit bestehenden Fahrzeugsystemen nicht in jedem Fall vollständig ausgeschlossen werden.

Wir haften nicht für Störungen, Fehlermeldungen, Inkompatibilitäten oder Folgeeffekte, die auf bereits vorhandene Fahrzeugkonfigurationen, softwareseitige Besonderheiten, Vorschäden, unbekannte Vorumbauten oder das Zusammenwirken mit bestehenden Systemen zurückzuführen sind, sofern uns kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.

Wird während der Arbeiten erkennbar, dass zusätzliche Prüf-, Diagnose- oder Anpassungsleistungen erforderlich sind, können diese gesondert berechnet werden.

§ 10 Abnahme, Übergabe und Nichtabholung

Nach Fertigstellung der Leistung ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug abzunehmen. Die Abnahme erfolgt grundsätzlich bei Übergabe des Fahrzeugs.

Eine Abnahme kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

Nimmt der Kunde das Fahrzeug trotz Mitteilung über die Fertigstellung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab, sind wir berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern oder Standkosten zu berechnen.

Erfolgt die Abholung nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Fertigmeldung, kann die Leistung als abgenommen gelten, sofern der Kunde keine nachvollziehbaren berechtigten Einwände gegen die Abnahme vorgebracht hat.

§ 11 Probefahrten, Funktionsprüfungen und Einweisung

Wir sind berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung und Qualitätssicherung Probefahrten, Funktionsprüfungen, Diagnosefahrten sowie erforderliche Einstell- und Kontrollfahrten durchzuführen, soweit dies für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erforderlich ist.

Bei Übergabe kann eine Einweisung in die eingebauten oder geänderten Systeme erfolgen. Diese Einweisung beschränkt sich auf die wesentlichen Funktionen und ersetzt nicht die eigenverantwortliche Einarbeitung des Kunden in die Nutzung des Fahrzeugs und der verbauten Systeme.

Für Schäden, Fehlbedienungen oder Folgewirkungen, die nach Übergabe aus unsachgemäßer Bedienung, nicht bestimmungsgemäßer Nutzung oder Missachtung von Bedienhinweisen entstehen, übernehmen wir keine Haftung, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren, Bauteile, Komponenten und Zubehörteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis unser Eigentum.

Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Kunde verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und Zugriffe Dritter unverzüglich anzuzeigen.

Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, die Herausgabe von Vorbehaltsware zu verlangen.

§ 13 Gewährleistung

Für Mängel unserer Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.

Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der gerügte Mangel auf unsachgemäße Nutzung, normalen Verschleiß, Eingriffe Dritter, eigenmächtige Veränderungen, unterlassene Wartung oder vom Kunden bereitgestellte Komponenten zurückzuführen ist.

Bei eingebauten Komponenten, Geräten oder Systemen können ergänzend die Gewährleistungs- oder Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller gelten.

Eine darüber hinausgehende eigenständige Herstellergarantie übernehmen wir nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.

Offensichtliche Mängel sollen uns unverzüglich angezeigt werden, damit eine zeitnahe Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung möglich ist.

§ 14 Haftung

Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Ebenfalls unberührt bleibt die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Für sonstige Schäden haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall oder sonstige Vermögensschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

§ 15 Kundeneigentum, persönliche Gegenstände und Aufbewahrung

Wir verpflichten uns zu einem sorgfältigen Umgang mit dem überlassenen Fahrzeug und den mit übergebenen Gegenständen.

Der Kunde ist jedoch verpflichtet, Wertgegenstände, Dokumente, Datenträger, Bargeld und sonstige persönliche Gegenstände vor Übergabe aus dem Fahrzeug zu entfernen.

Für den Verlust oder die Beschädigung von im Fahrzeug verbliebenen Gegenständen haften wir nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nur dann, wenn uns ein nachweisbares Verschulden zur Last fällt.

Nicht abgeholte Gegenstände oder Altteile werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung aufbewahrt.

Ohne gesonderte Vereinbarung sind wir berechtigt, ausgetauschte Altteile zu entsorgen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

§ 16 Kostenträger, Erstattungsstellen und Drittfinanzierungen

Soweit wir den Kunden bei der Kommunikation mit Krankenkassen, Sozialleistungsträgern, Integrationsämtern, Unfallversicherungsträgern, Leasinggesellschaften oder sonstigen Kostenträgern unterstützen, erfolgt dies ausschließlich unterstützend.

Eine Bewilligung, Kostenübernahme oder fristgerechte Entscheidung durch einen Kostenträger können wir nicht garantieren.

Vertragspartner der CarReha Berlin GmbH bleibt grundsätzlich der Kunde, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Dies gilt auch dann, wenn Unterlagen bei Kostenträgern eingereicht oder technische Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Wird eine Kostenübernahme ganz oder teilweise abgelehnt, verzögert oder eingeschränkt, berührt dies nicht die Zahlungspflicht des Kunden aus dem geschlossenen Vertrag, sofern keine abweichende schriftliche Regelung getroffen wurde.

§ 17 Stornierung, Auftragsänderung und Rücktritt

Wird ein erteilter Auftrag durch den Kunden storniert, geändert oder im Umfang reduziert, sind wir berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen, bestellten Materialien, angefallenen Planungs- und Bearbeitungskosten sowie sonstigen entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.

Für individuell beschaffte, kundenspezifisch angepasste, bereits montierte oder nicht ohne Weiteres anderweitig verwendbare Teile ist ein Umtausch oder eine Rücknahme ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

Wir bleiben berechtigt, im Einzelfall einen weitergehenden Schaden nachzuweisen.

§ 18 Dokumentation, Zulassung und Eintragung

Soweit für Umbauten, Nachrüstungen oder Anpassungen technische Unterlagen, Prüfungen, Gutachten, Abnahmen oder Eintragungen erforderlich sind, unterstützen wir im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs bei der technischen Vorbereitung.

Eine rechtliche oder behördliche Erfolgsgarantie übernehmen wir nicht.

Die endgültige Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr sowie die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben liegen in der Verantwortung des Kunden, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes gilt.

Der Kunde ist verpflichtet, ihm übergebene Unterlagen, Bedienhinweise, Freigaben oder Prüfunterlagen sorgfältig aufzubewahren und bei Bedarf zu verwenden.

§ 19 Datenschutz und Kommunikation

Personenbezogene Daten des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet, soweit dies zur Vertragsdurchführung, Kommunikation, Rechnungsstellung, Dokumentation und gegebenenfalls zur Abstimmung mit beteiligten Dritten erforderlich ist.

Soweit zur Vertragsabwicklung notwendig, dürfen technische und organisatorische Informationen an beteiligte Dienstleister, Zulieferer, Prüfstellen oder Kostenträger weitergegeben werden, sofern dies zur Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlich ist.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält unsere Datenschutzerklärung.

§ 20 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung ausgeschlossen werden kann.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung Berlin.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: April 2026